Verschiedene Klagen waren bereits gleich nach dem Inkrafttreten des Tarifeinheitsgesetzes beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingegangen. Der zentrale Kritikpunkt wog schwer und beklagte die Einschränkung eines Grundrechts, nämlich die in Art 9, 3 GG festgeschriebene Koalitionsfreiheit.
Nun hat das Gericht entschieden. In seiner Pressemitteilung schreibt das Gericht: „Bis zu einer Neuregelung darf ein Tarifvertrag im Fall einer Kollision im Betrieb nur verdrängt werden, wenn plausibel dargelegt ist, dass die Mehrheitsgewerkschaft die Belange der Angehörigen der Minderheitsgewerkschaft ernsthaft und wirksam in ihrem Tarifvertrag berücksichtigt hat. Das Gesetz bleibt mit dieser Maßgabe ansonsten weiterhin anwendbar. Die Neuregelung ist bis zum 31. Dezember 2018 zu treffen.
Damit gibt das Bundesverfassungsgericht den Kritikern recht, fordert den Gesetzgeber auf entsprechend das Tarifeinheitsgesetz zu überarbeiten und setzt ein Ultimatum.
Wer die Argumentation der Kritiker des Tarifeinheitsgesetzes nachlesen will, wie das Gesetz das Grundrecht der Koalitionsfreiheit einschränkt, dem sei der Titel „Tarifeinheitsgesetz“ von Patrick Rieger, die im Gans Verlag erschienen ist, empfohlen.