Mit Spannung erwartet wird – insbesondere von den kleineren Gewerkschaften – die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, ob das Tarifeinheitsgesetz verfassungskonform ist oder nicht. Die Hauptfrage ist, inwieweit § 4a TVG in die Koalitionsfreiheit der kleinen Minderheitsgewerkschaften eingreift und wenn ja, ob dieser Grundrechtseingriff gerechtfertigt und verhältnismäßig ist. Diesen Fragen ist Patrick Rieger in seiner Untersuchung „Tarifeinheitsgesetz. Eine verfassungsrechtliche Bewertung“ nach und kommt zu dem Schluss, dass das Tarifeinheitsgesetz nicht verfassungsgemäß ist. Er schreibt dazu:
Um die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie zu erhalten, ist es aus der Sicht des Gesetzgebers notwendig, mit § 4a TVG eine Regelung zur Auflösung von Tarifkollisionen in das Tarifvertragssystem einzufügen. Diese Regelung stützt sich vorrangig auf die Gewährleistung der Tarifautonomie, allerdings finden sich in der Begründung vor allem sozialpolitische Erwägungen sowie Hinweise auf die negativen Folgen des Wettbewerbs der Gewerkschaften. Die Folgen dieses Wettbewerbs will der Gesetzgeber reduzieren, indem er eine Tarifeinheit im betrieblichen Überschneidungsbereich der Tarifverträge unterschiedlicher Gewerkschaften einführt, wobei sich der anwendbare Tarifvertrag nach dem betrieblichen Mehrheitsprinzip bestimmt. Damit werden aber nicht alle Formen der Tarifkollision aufgelöst, denn in bestimmten Fällen kann es weiter zu Tarifpluralität im Betrieb kommen, was angesichts der inhaltlichen Begründung des Gesetzes widersprüchlich erscheint. Weiterlesen →