Verschiedene Klagen waren bereits gleich nach dem Inkrafttreten des Tarifeinheitsgesetzes beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingegangen. Der zentrale Kritikpunkt wog schwer und beklagte die Einschränkung eines Grundrechts, nämlich die in Art 9, 3 GG festgeschriebene Koalitionsfreiheit.
Nun hat das Gericht entschieden. In seiner Pressemitteilung schreibt das Gericht: „Bis zu einer Weiterlesen