Tarifeinheitsgesetz – BVerfG lässt Beschwerden nicht zu

Patrick Rieger, Berlin
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerden zweier Gewerkschaften gegen das Tarifeinheitsgesetz nicht zur Entscheidung angenommen, da die Beschwerdebefugnis der Gewerkschaften nicht ersichtlich sei (BVerfG vom 16.06.2016, 1 BvR 1707/15 u. 1 BvR 2257/15, Pressemitteilung des BVerfG 39/2016 v. 13.07.2016)

Eine notwendige Voraussetzung der Beschwerdebefugnis ist die gegenwärtige Betroffenheit der Beschwerdeführer durch die angegriffene Maßnahme. Diese ist gegeben, wenn die Beschwerdeführer derzeit oder in der nahen Zukunft von den Auswirkungen der Regelung erfasst werden. Im Zusammenhang mit dem Tarifeinheitsgesetz stellt das Gericht fest, dass die Anwendung der Regelung des § 4a Absatz 2 Satz 2 TVG den Abschluss von wirksamen Tarifverträgen voraussetzt. Demnach sei eine gegenwärtige Betroffenheit hier nur anzunehmen, wenn es sich bei den Beschwerdeführerinnen um tariffähige Gewerkschaften handele, da die Tariffähigkeit eine Voraussetzung für die Wirksamkeit von Tarifverträgen sei. In den beiden Verfassungsbeschwerden sei die Tariffähigkeit der Beschwerdeführerinnen jedoch nicht hinreichend substantiiert dargelegt worden, so dass die Beschwerden nicht zur Entscheidung anzunehmen seien.

Den Grundannahmen der beiden Beschlüsse ist zuzustimmen, denn sofern Gewerkschaften nicht in der Lage sind Tarifverträge abzuschließen, die Rechtsnormen i.S.v. § 1 Absatz 1 TVG enthalten, kommt § 4a Absatz 2 Satz 2 TVG nicht zur Anwendung. Erst wenn innerhalb eines Betriebes die Rechtsnormen von mehreren nicht inhaltsgleichen Tarifverträgen anwendbar sind, die von verschiedenen Gewerkschaften abgeschlossen wurden, wird der Vertrag aus dem Betrieb verdrängt, an den die wenigsten Arbeitnehmer gebunden sind. Vor dem Abschluss der Tarifverträge – und insbesondere in der Phase des Arbeitskampfes – hat § 4a Absatz 2 Satz 2 TVG daher auch keine Auswirkungen auf die gewerkschaftliche Tätigkeit.

Nach diesen Entscheidungen sind noch fünf weitere Beschwerden gegen das Tarifeinheitsgesetz anhängig, über die das BVerfG bis zum Ende des Jahres entscheiden möchte.

Patrick Rieger, Berlin, 25.07.2015

Patrick Rieger hat im Gans Verlag seine Untersuchung Tarifeinheitsgesetz veröffentlicht