Urteil des BGH: Werbeblocker sind nicht unlauter

Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige 1. Zivilsenat hat am 19.4.2018 (I ZR 154/16) entschieden, dass das Angebot des Werbeblockerprogramms AdBlock Plus nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstößt.

Die Klägerin hat laut taz noch im Gerichtssaal eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des BGH angekündigt.

Die wettbewerbsrechtliche Dimension der Problematik untersuchen die Wirtschaftsjuristin Stephanie Raithel und der Berliner Professor Dr. Michael Jaensch in Band 6 der Berliner wirtschaftsrechtlichen Studien „Werbeblocker im Internet„.

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