Schutz nicht nur für Arbeitnehmer?!
Wird ein Betrieb verkauft, werden die dort tätigen Arbeitnehmer und Auszubildenden durch § 613a BGB vor Verlust ihres Arbeitsplatzes und Verschlechterung ihrer Rechtspositionen geschützt. Anderen Beschäftigten wird dieser Schutz nach aktuell vorherrschender Meinung nicht zuteil. Aber ist das in der heutigen Arbeitswelt, in der sich neben dem klassischen Arbeitsverhältnis eine Vielzahl von weiteren Beschäftigungsarten etabliert hat, noch zeitgerecht? Nach Auffassung des Autors nicht.
Unter dieser Prämisse geht Dr. Niko Stutz der Frage nach, ob und wie sich der Schutz auch auf andere Beschäftigtengruppen erweitern lässt. Hierfür unterzieht er die sogenannte Betriebsübergangsrichtlinie, die die unionsrechtliche Grundlage des § 613a BGB bildet, einer detaillierten Auslegung und entwickelt damit zugleich neue Kriterien für die Bestimmung des geschützten Personenkreises. Anschließend wendet er diese Kriterien auf sämtliche gängige Beschäftigungsarten an, um die praktischen Konsequenzen seines Vorschlags aufzuzeigen.
- Anwendungsbereich des § 613a BGB nach bisherigem Verständnis
- Detaillierte Auslegung der Betriebsübergangsrichtlinie
- Entwicklung neuer Kriterien der Anwendbarkeit von § 613a BGB
- Anwendung dieser Kriterien auf einzelne Beschäftigungsarten
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Der Autor
Dr. Niko Stutz, studierte von 2003 bis 2008 Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin und absolvierte anschließend von 2008 bis 2010 sein Referendariat am Kammergericht Berlin. 2011 erfolgte die Zulassung als Rechtsanwalt durch die Rechtsanwaltskammer Berlin. Seitdem ist er als Rechtsanwalt mit dem Beratungsschwerpunkt Arbeitsrecht in verschiedenen führenden Wirtschaftskanzleien tätig. 2016 wurde ihm der Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ verliehen. Berufsbegleitend verfasste er die vorliegende Dissertation.
Bibliografische Angaben
Dr. Niko Stutz: Der Begriff des Arbeitsverhältnisses in § 613a Abs. 1 S. 1 BGB im Lichte der Betriebsübergangsrichtlinie
Berliner wirtschaftsrechtliche Schriften, Band 14
Herausgegeben von Prof. Dr. Irmgard Küfner-Schmitt und Prof. Dr. Michael Jaensch
Hardcover mit Fadenbindung, XV und 263 Seiten, 49,95 € [D], 51,40 € [A]
1. Auflage 2022, Gans Verlag, Berlin
ISBN: 978-3-946392-19-4
Inhalt
A. Einleitung und Herangehensweise 1
I. Einleitung 1
II. Herangehensweise 2
B. Vom Betriebsübergang erfasste Arbeitsverhältnisse 5
I. Die tatbestandlichen Voraussetzungen für den Übergang der Arbeitsverhältnisse
1. Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils
a) Der Betriebsbegriff
b) Der Betriebsteilbegriff
2. Übergang auf einen anderen Inhaber
3. Rechtsgeschäftlicher Übergang
II. Übergang der Arbeitsverhältnisse
1. Übergang und Kündigungsschutz als zwingende Rechtsfolge
2. Der Begriff des Arbeitsverhältnisses im Sinne von § 613a Abs. 1 S. 1 BGB
a) Das Arbeitsverhältnis nach klassischer Lesart des § 613a BGB
aa) Der Arbeitnehmerbegriff im deutschen Recht
(1) Verpflichtung zur Erbringung von Arbeit
(2) Aufgrund privatrechtlichen Vertrages
(3) Im Dienste eines anderen
bb) Die Definition des Arbeitsvertrags in § 611a BGB
cc) Abgrenzung vom arbeitsrechtlichen Beschäftigtenbegriff
dd) Abgrenzung vom sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis
ee) Abgrenzung vom rein tatsächlichen Beschäftigungsverhältnis
(1) Das fehlerhafte Arbeitsverhältnis
(2) Das Beschäftigungsverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher
ff) Zusammenfassung
b) Das Arbeitsverhältnis nach alternativer Lesart des § 613a BGB
aa) Der Arbeitnehmerbegriff der Betriebsübergangsrichtlinie
(1) Ermittlung des Inhalts von Art. 2 Abs. 1 lit. d RL 2001/23/EG und Art. 2 Abs. 2 S. 1 RL 2001/23/EG und ihres Verhältnisses zueinander
(a) Inhaltlicher Widerspruch der Regelungen
(b) Auslegung nach bloßem Wortlaut der Richtlinie
(c) Auslegung nach der Entwicklungshistorie
(aa) Die Urfassung der Richtlinie 77/187/EWG
(bb) Interpretation durch den Europäischen Gerichtshof
(cc) Änderung der Richtlinie 77/187/EWG durch die Richtlinie 98/50/EG
(aaa) Vorschlag der Europäischen Kommission
(bbb) Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses
(ccc) Stellungnahmen des Ausschusses der Regionen und Entschließung des Europäischen Parlaments
(ddd) Erlass der Richtlinie durch den Rat der Europäischen Union
(dd) Neufassung als Betriebsübergangsrichtlinie und deren Änderung durch die Änderungsrichtlinie 2015/1794
(ee) Zusammenfassung
(d) Systematische Auslegung der Richtlinie
(aa) Systematik der Richtlinie 77/187/EWG
(bb) Systematik der Richtlinie 98/50/EG
(cc) Systematik der Richtlinie 2001/23/EG
(dd) Systematik der Änderungsrichtlinie 2015/1794
(ee) Zusammenfasssung
(e) Auslegung nach dem Schutzzweck der Richtlinie
(aa) Schutzzweck der ursprünglichen Richtlinie 77/187/EWG
(aaa) Vorschlag der Europäischen Kommission
(bbb) Stellungnahme des Europäischen Parlaments
(ccc) Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses
(ddd) Anpassung des Vorschlags durch die Europäische Kommission
(eee) Erlass der Richtlinie durch den Rat der Europäischen Union
(fff) Zwischenergebnis
(bb) Schutzzweck der Richtlinie 98/50/EG zur Änderung der Richtlinie 77/187/EWG
(aaa) Vorschlag der Europäischen Kommission
(bbb) Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses
(ccc) Stellungnahme des Ausschusses der Regionen, Entschließung des Europäischen Parlaments und Anpassung des Vorschlags durch die Europäische Kommission
(ddd) Erlass der Richtlinie durch den Rat der Europäischen Union
(eee) Zwischenergebnis
(cc) Schutzzweck der Richtlinie 2001/23/EG
(dd) Schutzzweck der Änderungsrichtlinie 2015/1794 zur Änderung der Betriebsübergangsrichtlinie
(ee) Zusammenfassung der gewonnenen Erkenntnisse und weitere Erwägungen zum Schutzzweck
(f) Fazit zur Auslegung der Betriebsübergangsrichtlinie
(2) Eingreifen des/eines europäischen Arbeitnehmerbegriffs?
(3) Verständnis der Betriebsübergangsrichtlinie durch den Europäischen Gerichtshof
(4) Fazit zur Quellenauswertung
bb) Eigener Lösungsansatz zum Inhalt und Verhältnis von Art. 2 Abs. 1 lit. d RL 2001/23/EG und Art. 2 Abs. 2 S. 1 RL 2001/23/EG
(1) Kündigungsschutz als maßgeblicher Anknüpfungspunkt für Art. 2 Abs. 1 lit. d RL 2001/23/EG
(a) Starker Kündigungsschutz
(b) Schwacher Kündigungsschutz
(c) Unmittelbarer und mittelbarer Schutz
(d) Auf europäischen Vorgaben beruhender Schutz
(e) Nur temporär bestehender Kündigungsschutz
(f) Zusammenfassung
(2) Abgleich des Lösungsansatzes mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu anderen Richtlinien
(a) Teilzeitrichtlinie
(b) Befristungsrichtlinie
(c) Elternurlaubsrichtlinie
(d) Leiharbeitsrichtlinie
(e) Zwischenergebnis
(f) Eingriff des Europäischen Gerichtshofs in die nationale Begriffsbestimmung bei der Betriebsübergangsrichtlinie (Rs. Albron Catering)
(3) Auswirkungen der unionsrechtlichen Vorgaben zum persönlichen Anwendungsbereich auf deren nationale Umsetzung
(a) Übertragung der Vorgaben der Betriebsübergangsrichtlinie auf § 613a BGB
(b) Zulässigkeit der richtlinienkonformen Auslegung
des § 613a BGB
(aa) Auslegung gemäß dem Wortlaut
(bb) Auslegung gemäß der gesetzlichen Systematik
(cc) Auslegung gemäß der Gesetzeshistorie
(dd) Auslegung gemäß dem Gesetzeszweck
(c) Zusammenfassung
III. Vom Betriebsübergang erfasste Beschäftigungsverhältnisse
1. Arbeitsverhältnisse
a) Formale Arbeitnehmer
aa) Bewertung nach klassischer Lesart des § 613a BGB
bb) Bewertung nach alternativer Lesart des § 613a BGB
b) „Gestörte“ Arbeitsverhältnisse 185
aa) Bewertung nach klassischer Lesart des § 613a BGB
bb) Bewertung nach alternativer Lesart des § 613a BGB
c) Fehlerhafte Arbeitsverhältnisse
aa) Bewertung nach klassischer Lesart des § 613a BGB
bb) Bewertung nach alternativer Lesart des § 613a BGB
d) Leitende Angestellte
aa) Bewertung nach klassischer Lesart des § 613a BGB
bb) Bewertung nach alternativer Lesart des § 613a BGB
e) Altersteilzeit
aa) Bewertung nach klassischer Lesart des § 613a BGB
bb) Bewertung nach alternativer Lesart des § 613a BGB
2. Zu ihrer Ausbildung Beschäftigte
a) Auszubildende im Sinne des Berufsbildungsgesetzes
aa) Bewertung nach klassischer Lesart des § 613a BGB
bb) Bewertung nach alternativer Lesart des § 613a BGB
b) Auszubildenden ähnliche Personen
aa) Bewertung nach klassischer Lesart des § 613a BGB
bb) Bewertung nach alternativer Lesart des § 613a BGB
3. Selbstständig Tätige
a) Freie Dienstverhältnisse
aa) Klassische Lesart des § 613a BGB
bb) Alternative Lesart des § 613a BGB
b) Arbeitnehmerähnliche Personen
aa) Klassische Lesart des § 613a BGB
bb) Alternative Lesart des § 613a BGB
c) Handelsvertreter
aa) Handelsvertreter
(1) Klassische Lesart von § 613a BGB
(2) Alternative Lesart von § 613a BGB
bb) Einfirmenvertreter
(1) Klassische Lesart von § 613a BGB
(2) Alternative Lesart von § 613a BGB
d) In Heimarbeit Beschäftigte
aa) Klassische Lesart von § 613a BGB
bb) Alternative Lesart von § 613a BGB
4. Beschäftigungsverhältnisse 4.0 — Cloudworker, Crowdworker, Clickworker
a) Cloudworker
b) Crowdworker
aa) Interne Crowdwork
bb) Externe Crowdwork
c) Clickworker
5. Ruhestandsverhältnisse
a) Klassische Lesart von § 613a BGB
b) Alternative Lesart von § 613a BGB
6. Organmitglieder
a) Organmitglieder mit Tätigkeit aufgrund eines Dienstverhältnisses
aa) Klassische Lesart des § 613a BGB
bb) Alternative Lesart des § 613a BGB
b) Geschäftsführer mit Tätigkeit aufgrund eines Arbeitsverhältnisses
aa) Klassische Lesart des § 613a BGB
bb) Alternative Lesart des § 613a BGB
7. Leiharbeitsverhältnisse
a) Rechtsverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer und Verleiher
b) Rechtsverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher
aa) Klassische Lesart des § 613a BGB
bb) Alternative Lesart des § 613a BGB
8. Beamte im Falle der Privatisierung eines staatlichen Betriebs
9. Zusammenfassung der Ergebnisse
C. Fazit
I. Zusammenfassung der gewonnenen Erkenntnisse
II. Gesamtwürdigung
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Stichwortverzeichnis