Wo die Konfliktlinie im Urlaubsrecht verläuft – mit einem Vorschlag zur Novellierung
Das Bundesurlaubsgesetz ist eigentlich eindeutig, doch die europäische Arbeitszeitrichtlinie regelt den Verfall des Urlaubsanspruchs anders. Auf ihr beruht die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, dem das Bundesarbeitsgericht folgt. Verfallen Urlaubsansprüche also nicht mehr spätestens Ende März des Folgejahres? Müssen Arbeitgeber die Arbeitnehmer jetzt regelmäßig auffordern, Urlaub zu nehmen? Und verfallen Urlaubsansprüche Langzeiterkrankter erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres?
Die Autorin nimmt die Grundsatzentscheidungen des EuGH zum Verfall von Urlaubsansprüchen zum Ausgangspunkt und untersucht die Auswirkungen auf das deutsche Urlaubsrecht. Dabei beleuchtet sie unter Heranziehung von Beispielen die Folgen für die Praxis. Zudem formuliert sie einen Vorschlag für die gesetzliche Neuregelung.
> Unionsrechtliche Vorgaben zum Verfall von Urlaubsansprüchen
> Auswirkungen dieser Vorgaben auf das deutsche Urlaubsrecht
> Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben durch das BAG
> Praxisrelevante Folgen und verbleibende Unsicherheiten
> Erfordernis der gesetzlichen Neuregelung — mit Vorschlag
Die Autorin
Xenia Passilakis ist Wirtschaftsjuristin (LL.M.) und in der Personalabteilung eines IT-Sicherheitsunternehmens tätig.
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Bibliographische Angaben
Xenia Passilakis: Verfall von Urlaubsansprüchen. Die Auswirkungen der EuGH-Entscheidungen auf das deutsche Urlaubsrecht
Berliner wirtschaftsrechtliche Schriften, Band 15
Herausgegeben von Prof. Dr. Irmgard Küfner-Schmitt, Irmgard und Prof. Dr. Michael Jaensch
978-3-946392-24-8
Softcover, 152 Seiten, [D] 34,95 EUR, [A] 36,00 EUR
1. Auflage, Gans Verlag, Berlin 2022
Inhaltsverzeichnis
Michael Jaensch
Der Urlaubsanspruch in seiner unionsrechtskonformen Ausformung
I Abgeltung des Urlaubs 11
II Möglichkeit, Urlaub zu nehmen 12
1 Bezugszeitraum 12
2 Übertragungszeitraum 12
III Befähigung, Urlaub zu nehmen 13
IV Anhängige Vorabentscheidungsersuche 14
1 Zusammenspiel von 15-monatigem Übertragungszeitraum und der Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers 14
2 Uneingeschränkte Kumulation von Urlaubsansprüchen? 15
a) Arbeitsunfähigkeit 16
b) Verjährung 16
V Auslegung von Unionsrecht durch den EuGH 17
Xenia Passilakis
Das Urlaubsrecht im Wandel
A Einleitung
B Unionsrechtliche Vorgaben zum Urlaubsrecht
I Grundzüge des supra- und internationalen Urlaubsanspruchs 23
1 Gewährleistung bezahlten Erholungsurlaubs
in der Grundrechtecharta 23
a) Erholungsurlaub nach Art. 31 Abs. 2 GRCh 23
b) Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub als Grundsatz des Sozialrechts 24
2 Bezahlter Erholungsurlaub auf Grundlage der Arbeitszeitrichtlinie 25
3 Das ILO-Übereinkommen Nr. 132 27
4 Zwischenergebnis 29
II Der EuGH zum (Nicht-)Verfall von Urlaubsansprüchen 29
1 Tatsächliche Möglichkeit der Inanspruchnahme von Urlaub 30
a) Entscheidung Schultz-Hoff 30
aa) Entscheidungsgründe des EuGH 31
bb) Bewertung 32
b) Entscheidung KHS 34
aa) Entscheidungsgründe des EuGH 35
bb) Bewertung 36
(1) Notwendige Korrektur von Schultz-Hoff 37
(2) Bezug auf das ILO-Übereinkommen Nr. 132 37
(3) Mindestdauer des Übertragungszeitraumes 38
(4) Planung und Staffelung der Erholungszeiträume 40
c) Zwischenergebnis 42
2. In-die-Lage-Versetzen zur Inanspruchnahme von Urlaub 42
a) Entscheidung King 43
aa) Entscheidungsgründe 43
bb) Bewertung 45
b) Entscheidungen Max-Planck und Kreuziger 46
aa) Entscheidungsgründe des EuGH 46
bb) Bewertung 49
(1) Abgrenzung zum Normtext 49
(2) Der Arbeitnehmer als schwächere Partei 50
(3) Primärrechtliche Verankerung des Urlaubsanspruchs 51
3 Zusammenfassung der Erkenntnisse 53
C Auswirkungen unionsrechtlicher Vorgaben auf das deutsche Urlaubsrecht
I Grundzüge des deutschen Urlaubsrechts mit Fokus auf § 7 BUrlG 55
1 Grundlagen des nationalen Urlaubsanspruchs 55
2 § 7 BUrlG und die bisherige Rechtsprechung des BAG 56
a) Die kalendermäßige Befristung des Urlaubsanspruchs 56
aa) Grundsätzliche Bindung an das Kalenderjahr 56
bb) Urlaubsbeantragung durch Arbeitnehmer 57
cc) Schadensersatzanspruch bei Verzug des Arbeitgebers 57
b) Übertragungsmöglichkeit von Urlaubsansprüchen 58
aa) Wartezeit und Teilurlaubsanspruch 58
bb) Betriebliche Gründe 59
cc) In der Person liegende Gründe 59
(1) Rechtsprechung des BAG vor 1982 60
(2) Bisherige ständige Rechtsprechung des BAG seit 1982 61
3 Zwischenergebnis 61
II Die Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben durch das BAG 62
1 Möglichkeit der Inanspruchnahme von Urlaub 63
a) Rechtsprechung des BAG im Anschluss an Schultz-Hoff 63
aa) Entscheidungsgründe des BAG 63
bb) Meinungsstand in der Literatur 65
b) Rechtsprechung des BAG im Anschluss an KHS 66
aa) Entscheidungsgründe des BAG 66
bb) Meinungsstand in der Literatur 67
2 In-die-Lage-Versetzen zur Inanspruchnahme von Urlaub 68
a) Rechtsprechungsänderung nach Max-Planck und Kreuziger 69
b) Meinungsstand in der Literatur 71
III Bewertung der Unionsrechtskonformität des § 7 BUrlG 72
1 Methodik der richtlinienkonformen Rechtsfindung 72
a) Richtlinienkonforme Auslegung des nationalen Rechts 73
b) Richtlinienkonforme Rechtsfortbildung 74
2 Übertragungszeitraum von 15 Monaten bei Langzeiterkrankten 75
a) Richtlinienkonforme Auslegung von § 7 Abs. 3 S. 3 BUrlG 75
aa) Gesetzeshistorie und Systematik 75
bb) Normzweck 77
cc) Wortlaut 78
b) Richtlinienkonforme Rechtsfortbildung von § 7 Abs. 3 S. 3 BUrlG 78
aa) Planwidrige Unvollständigkeit 79
bb) Möglichkeit der Fristneuberechnung 79
c) Zwischenergebnis 81
3. Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers 81
a) Richtlinienkonforme Rechtsfindung von § 7 Abs. 1 BUrlG 81
aa) Zur Möglichkeit der richtlinienkonformen Auslegung 81
(1) Teleologische Auslegung 81
(2) Wortlaut 83
bb) Zur Möglichkeit der richtlinienkonformen Rechtsfortbildung 84
b) Richtlinienkonforme Rechtsfindung von § 7 Abs. 3 BUrlG 85
aa) Zur Möglichkeit der richtlinienkonformen Auslegung 85
bb) Zur Möglichkeit der richtlinienkonformen Rechtsfortbildung 86
c) Zwischenergebnis 86
4 Vereinbarkeit mit Art. 31 Abs. 2 GRCh 87
a) Inhalt des Art. 31 Abs. 2 GRCh 87
aa) Echtes Grundrecht 87
bb) Konkretisierung durch Art. 7 RL 2003/88/EG 88
b) Unmittelbare Wirkung des Art. 31 Abs. 2 GRCh 89
aa) Verpflichtung gegenüber dem Staat 90
bb) Bestimmtheitserfordernis 90
5 Zusammenfassung der Erkenntnisse 91
IV Das Erfordernis einer gesetzlichen Neuregelung 92
1 Anpassungsbedarf des § 7 BUrlG 92
a) Das Gebot der Normentransparenz 92
b) Allgemeiner Anpassungsbedarf des § 7 BUrlG 93
c) Zwischenergebnis 94
2 Neufassung des § 7 Abs. 3 BUrlG 94
a) Vorschlag einer gesetzlichen Neuregelung 94
b) Erläuterungen unter Bezugnahme
anderer Novellierungsvorschläge 95
3 Zwischenergebnis 99
D Praxisrelevante Folgen und verbleibende Unsicherheiten
I Rückwirkung und Rückwirkungsbegrenzung 101
1 Rückwirkungsbegrenzung durch Vertrauensschutz 101
a) Vertrauensschutz in bestehende innerstaatliche Rechtsprechung 102
aa) Vertrauensschutz bei höchstrichterlicher Rechtsprechung 102
bb) Vertrauensschutz bei unionsrechtskonformer Auslegung 103
b) Kein Vertrauensschutz in bisherige Rechtsprechung 104
aa) Langzeiterkrankung des Arbeitnehmers 106
bb) Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers bei Urlaubsgewährung 107
2 Weitere Möglichkeiten der Rückwirkungsbegrenzung 108
a) Regelmäßige Verjährungsfrist 108
b) Maßstäbe des EuGH für Grenzen des Urlaubsanspruchs 110
aa) Übertragungszeitraum von 15 Monaten als zeitliche Grenze 110
bb) Kein Verfall bei nicht schutzwürdigem Arbeitgeberverhalten 111
c) Zwischenergebnis 112
II Ausgestaltung der Mitwirkungsobliegenheit in der Praxis 112
1 Anforderungen an die Hinweispflicht 113
a) Form und Inhalt des Hinweisschreibens 113
b) Zeitpunkt und Häufigkeit der Unterrichtung 117
2 Folgen unterbliebener Mitwirkung 118
3 Schadensersatzrechtsprechung ist obsolet 120
III Der Umgang mit langzeiterkrankten Arbeitnehmern 121
1 Übertragungszeitraum von 15 Monaten 121
2 Hinweispflicht bei Langzeiterkrankten 122
IV Gesetzlicher Zusatzurlaub und vertraglicher Mehrurlaub 124
1 Gesetzlicher Zusatzurlaub 124
2 Gleichlauf von Mindest- und vertraglichem Mehrurlaub 125
V Zusammenfassung der Erkenntnisse 128
E. Schlusswort und Ausblick
Abkürzungsverzeichnis 137
Literaturverzeichnis 141
Stichwortverzeichnis 149